Pfarrstelle Laubach I
Pfarrer Jörg Niesner gewählt
Pfarrer Jörg Niesner
Nach Abschluss seines Probedienstes und Ernennung zum Pfarrer auf Lebenszeit durch die Kirchenleitung war dies nun möglich.
Gemäß dem Pfarrstellengesetz der EKHN hat jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied die Möglichkeit, gegen die Wahl schriftlich bei der Dekanin Einspruch zu erheben. Die Frist von zwei Wochen hierfür beginnt mit der Bekanntgabe des Ergebnisses heute und endet am 24. Juli 2022.
Der Kirchenvorstand gratuliert Pfarrer Jörg Niesner zu seiner Wahl und wünscht ihm für seine Arbeit weiter alles Gute und Gottes Segen!